zu Beginn des Augustes heißt es auch in diesem Jahr wieder: „Endlich Sommerferien!“
Damit Sie mit Ihren Kindern die Sommerferienzeit planen können, haben Sie/Ihre Kinder jetzt die Möglichkeit, sich aus dem vielseitigen Freizeitbetreuungsangebot der Stadt Herrenberg das Passende auszusuchen. Nähere Informationen finden Sie bei den jeweiligen Angeboten, ab 25.02.2025. Viel Spaß dabei!
Die Online Anmeldung für Freizeiten mit freier Kapazität, ist ab dem 02.April 2025 wieder möglich.
Bitte beachten Sie folgende Regelung zum Anmeldezeitraum vom 25. Februar bis 11. März 2025:
In diesem Zeitraum gilt nicht das Eingangsdatum der Anmeldung, sondern folgende Rangfolge bei der Platzverteilung:
Stufe 1
Kinder mit Wohnort Herrenberg von alleinerziehenden Berufstätigen oder von Eltern, die beide berufstätig sind.
Bei Berufstätigkeit bitte den Arbeitgeber sowie Ihre dienstliche Telefonnummer angeben.
(Diese Kinder können max. an 3 Freizeitwochen teilnehmen).
Stufe 2
Sonstige: Vorrangig Kinder mit Wohnort Herrenberg, mit einem berufstätigen Elternteil.
(Diese Kinder können max. an 2 Freizeitwochen teilnehmen).
Nach Ablauf der Anmeldefrist werden Sie ab dem 01. April 2025per Email benachrichtigt, in welcher Woche Ihre Kinder an der Freizeit teilnehmen können. Sie erhalten für jede Freizeit und jedes Kind eine separate Benachrichtigung.
Sollte es zu einer Überbelegung eines Angebots kommen, wird der Zufallsgenerator eine Platzvergabe vornehmen.
Eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 10 € wird bei Ab- oder Ummeldung fällig.
Bei Abmeldung ab 14 Tage vor Freizeitbeginn, werden 50% der Anmeldegebühren fällig.
Ermäßigung: Bezieher von Sozialhilfe, ALG II, Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungsgesetz und des Herrenberger Sozialpasses erhalten 40% Ermäßigung auf die Gebühr. (Bitte legen Sie den Sozialpass vor oder fügen Sie eine Kopie des Hilfebescheides der Anmeldung bei).
Für die Teilnahme an den Freizeitangeboten können Bildungsgutscheine eingesetzt werden, diese bitte bei der Anmeldung beilegen.
Hinweis zur Abbuchung der Kursgebühren:
Ferienspaßgebühren werden im August/September zum 3. bzw. 18. Des Monats abgebucht. Fällt der 3. bzw. 18. eines Monats auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, wird zum nächstmöglichen Werktag abgebucht.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern spannende und erlebnisreiche Sommerferien!
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