Immer wieder kommt es vor, dass Ehepartner seit mehreren Jahren getrennt leben und sich erst nach Ablauf einer längeren bzw. teilweise auch sehr langen Trennungszeit Gedanken darüber machen, ob ein Ehescheidungsverfahren durchgeführt werden soll. Diese Ehepartner kamen offensichtlich im Rahmen der Trennung zu dem Ergebnis, dass es aus ihrer Sicht keinen Grund gab, nach Ablauf des Trennungsjahres das Ehescheidungsverfahren einzuleiten. Oftmals müssen die Betroffenen dann feststellen, dass diese längere Phase des Getrenntlebens, ohne dass ehevertragliche Regelungen getroffen worden sind, ganz erhebliche finanzielle Auswirkungen hat. Der Vortrag beleuchtet diese Auswirkungen und es wird erläutert, welche Fehler es zu vermeiden gilt.
Volkshochschule Herrenberg
Tübinger Str. 40
71083 Herrenberg
E-Mail & Internet
Telefon & Fax
Telefon: 07032/2703 - 0
Fax: 07032/2703 - 27
Kontakt & Anfahrt